Registrierung
Die anonymisierten Mikrodaten werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen zu Zwecken der freien wissenschaftlichen Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt. Für die Datennutzung ist aus Gründen des Datenschutzes eine Registrierung erforderlich.
Da den Befragten der jeweiligen Studien zugesichert wurde, dass ihre Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden, ist eine feste institutionelle Anbindung an eine Hochschule oder wissenschaftliche Einrichtung Voraussetzung für den Abschluss eines Datennutzungsvertrags. Die feste Anbindung stellt zudem sicher, dass die Institutionen für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien innerhalb ihrer Einrichtungen verantwortlich sind. Als feste Anbindung verstehen wir Hochschulprofessuren und unbefristete promovierte Mitarbeiter:innen-Stellen. Diese Primär-Datennutzer:innen sollen am FDZ-FGZ eigene Datennutzer:innen-Accounts erhalten, die über die Website des FDZ-FGZ angesteuert und verwaltet werden können. Die Primär-Datennutzer:innen können die Daten in eigener Verantwortung an weitere Personen (Sekundär-Datennutzer:innen) in ihren Einrichtungen weitergeben, mit denen sie Datenschutzvereinbarungen abschließen und die in den Accounts aufgeführt werden müssen. Sekundär-Datennutzer:innen erhalten also keinen eigenen Account, sondern werden in den Accounts der Primär-Datennutzer:innen aufgelistet.
Gesetzliche Grundlagen
Die Datenweitergabe erfolgt auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Bremischen Datenschutzgesetzes (BremDSG)